Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Homeva

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Homeva, [Ihre Anschrift], und dem Verkäufer (im Folgenden “Kunde” genannt), der die Dienstleistungen von Homeva in Anspruch nimmt.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Homeva stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungen von Homeva

Homeva bietet dem Kunden verschiedene Leistungen rund um den Verkauf seiner Immobilie an:

  1. Vermittlung qualifizierter Immobilienmakler

    • Homeva unterstützt den Kunden bei der Auswahl eines geeigneten Maklers, der auf Basis der individuellen Verkaufsziele, der Immobilie und der Marktlage passt.
    • Der Kunde kann zwischen einer einfachen Vermittlung ohne Verkäuferschutz oder einer Vermittlung mit Verkäuferschutz wählen.
  2. Einfache Maklervermittlung (ohne Verkäuferschutz)

    • Homeva prüft die Qualifikation des Maklers im Vorfeld und stellt dem Kunden eine Empfehlung mit einer nachvollziehbaren Begründung zur Verfügung.
    • Nach erfolgter Vermittlung ist Homeva nicht weiter in den Verkaufsprozess involviert und übernimmt keine Haftung für das Verhalten des Maklers, dessen Leistung oder den Erfolg des Verkaufs.
    • Die endgültige Entscheidung über die Beauftragung des Maklers liegt ausschließlich beim Kunden.
  3. Maklervermittlung mit Verkäuferschutz

    • Neben der Vermittlung eines passenden Maklers stellt Homeva sicher, dass vertraglich festgelegte Verkäuferschutzklauseln (z. B. flexible Kündigungsfristen, faire Vertragsbedingungen, regelmäßige Berichterstattung) in den Maklervertrag integriert werden.
    • Diese Schutzklauseln sind ebenfalls Bestandteil des Vermittlungsvertrags zwischen Homeva und dem Makler.
    • Homeva überwacht die Einhaltung der Schutzklauseln, haftet jedoch nicht für Fehlverhalten des Maklers, das über diese Klauseln hinausgeht.
    • Sollte der Makler die vereinbarten Schutzklauseln nicht einhalten, kann der Kunde kostenfrei zu einem anderen Makler wechseln.
  4. Maklerprüfung

    • Falls der Kunde bereits Makler in Betracht zieht, die er selbst gefunden hat, kann Homeva diese im Rahmen der Maklerprüfung analysieren.
    • Die Prüfung erfolgt auf Basis der Kriterien, die der Kunde vorgibt (z. B. Markterfahrung, Verkaufsstrategie, Referenzen).
    • Der Kunde erhält eine detaillierte Beurteilung darüber, inwieweit der geprüfte Makler zu seinen Verkaufszielen passt.

Beim Verkäuferschutz übernimmt Homeva nur die Garantie, dass die vereinbarten Schutzklauseln (z. B. flexible Kündigungsfristen, faire Vertragsbedingungen, regelmäßige Berichterstattung) ordnungsgemäß in den Verträgen mit dem Makler integriert sind und vom Makler eingehalten werden.
Homeva haftet nicht für Fehlverhalten des Maklers, das über diese vertraglich geregelten Schutzklauseln hinausgeht. Homeva überwacht jedoch, dass die Klauseln grundsätzlich eingehalten werden. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Kunde das Recht, den Makler kostenfrei zu wechseln.

§ 3 Vertragsabschluss (Verkäufer)
  1. Für den Verkäufer entstehen durch die Nutzung der Leistungen von Homeva (z. B. Download von Leitfäden, Teilnahme an der Maklerprüfung, Vermittlung eines Maklers) keine Kosten. Ein kostenpflichtiger Vertrag zwischen Verkäufer und Homeva kommt nicht zustande.
  2. Die vorliegenden AGB gelten, sobald der Verkäufer die Dienste von Homeva in Anspruch nimmt – z. B. Nutzung der Maklerprüfung oder Inanspruchnahme der kostenlosen Maklervermittlung.
  3. Der Verkäufer behält jederzeit die Entscheidungsfreiheit, ob er einen von Homeva vorgeschlagenen Makler beauftragt oder nicht.
§ 4 Pflichten des Verkäufer
  1. Der Kunde verpflichtet sich, Homeva wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Immobilie, seinen Verkaufszielen und sonstigen relevanten Informationen zu machen.
  2. Änderungen oder Ergänzungen relevanter Angaben sind Homeva unverzüglich mitzuteilen.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, Homeva oder den vermittelten Makler unverzüglich über Unzufriedenheiten oder Konflikte zu informieren, damit frühzeitig Lösungen gefunden werden können.
  4. Eigenverantwortliche Entscheidungen: Der Kunde behält zu jedem Zeitpunkt die volle Entscheidungsfreiheit, ob er einen empfohlenen Makler beauftragt oder nicht.
§ 5 Verkäuferschutz
  1. Der Verkäuferschutz umfasst:
    • Individuell angepasste Vertragsklauseln, die den Kunden während des Verkaufsprozesses schützen.
    • Unterstützung bei der Klärung von Konflikten mit Maklern.
    • Option zur vorzeitigen Kündigung des Maklervertrags unter den vertraglich festgelegten Bedingungen.
  2. Der Verkäufer hat das Recht, den Maklervertrag jederzeit vor Beginn von Marketingmaßnahmen und ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
  3. Nach Beginn von Marketingmaßnahmen kann der Verkäufer den Maklervertrag nur dann kündigen, wenn ein triftiger Grund vorliegt, insbesondere bei:
    • Verstößen des Maklers gegen die Verkäuferschutzklauseln.
    • Nichterfüllung der vertraglich vereinbarten Pflichten des Maklers.
  4. Der Verkäufer kann jederzeit entscheiden, den Vermittlungsprozess mit Homeva zu beenden und unabhängig weiter vorzugehen.
§ 6 Keine Haftung für Maklertätigkeiten, Haftungsumfang von Homeva 
  1. Keine Haftung für die Leistungen der empfohlenen oder vermittelten Makler

    • Homeva unterstützt den Kunden bei der Auswahl eines Maklers, indem es Empfehlungen oder Vermittlungen nach bestem Wissen und Gewissen ausspricht.
    • Die endgültige Entscheidung, ob ein empfohlener oder vermittelter Makler beauftragt wird, liegt ausschließlich beim Verkäufer.
    • Homeva haftet nicht für Fehler, Pflichtverletzungen oder finanzielle Schäden, die durch den Makler entstehen. Dies umfasst insbesondere:
      • Falschbewertungen oder Fehleinschätzungen des Immobilienwertes,
      • Verzögerungen oder Fehlschläge im Verkaufsprozess,
      • Vertragsverletzungen des Maklers gegenüber dem Verkäufer oder Dritten,
      • Fehlverhalten des Maklers bei Vertragsverhandlungen, Kaufpreisverhandlungen oder sonstigen Dienstleistungen,
      • Finanzielle Verluste, die durch eine unzureichende Vermarktungsstrategie oder fehlerhafte Beratung des Maklers entstehen.
    • Haftungsfreistellung: Der Kunde stellt Homeva von jeglichen Ansprüchen frei, die aus einer Zusammenarbeit mit dem empfohlenen oder vermittelten Makler resultieren.
  2. Transparenz und Verantwortung des Verkäufers

    • Homeva gibt dem Verkäufer mit jeder Empfehlung oder Vermittlung eine nachvollziehbare Begründung, warum der Makler als passend eingeschätzt wird.
    • Der Verkäufer ist angehalten, diese Empfehlung eigenverantwortlich zu prüfen und zu entscheiden, ob er mit dem vorgeschlagenen Makler zusammenarbeiten möchte.
    • Homeva gibt keine Garantie für einen erfolgreichen Verkauf der Immobilie durch den empfohlenen oder vermittelten Makler.
  3. Haftung von Homeva 

    • Homeva haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Homevaentstehen.
    • Für sonstige wirtschaftliche, steuerliche oder rechtliche Auswirkungen von Immobilienverkäufen, die zwischen dem Kunden und Dritten (Makler oder Käufer) ausgehandelt werden, übernimmt Homeva keine Haftung.
§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz
  1. Homeva behandelt alle Kundendaten streng vertraulich und verwendet diese ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen (vgl. § 2).
  2. Die Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung des Matching-Prozesseserforderlich ist oder der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat.
  3. Darüber hinaus gelten die einschlägigen Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Detaillierte Informationen sind in der Datenschutzerklärung von Homeva beschrieben.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
  1. Der Vertrag zwischen Homeva und dem Kunden endet automatisch mit Abschluss des von Homeva erbrachten Dienstleistungsprozesses (z. B. wenn der Kunde einen Makler beauftragt hat und keine weitere Beratung durch Homeva wünscht).
  2. Der Kunde kann den Vertrag mit Homeva jederzeit kündigen, solange noch keine verbindliche Vermittlung eines Maklers erfolgt ist und keine individuellen Beratungsleistungen in Anspruch genommen wurden, deren Vergütung fällig wäre.
  3. Eine Kündigung des Maklervertrags richtet sich nach den im Maklervertrag vereinbarten Bedingungen sowie den Regelungen des Verkäuferschutzes gemäß § 6.
§ 9 Schlussbestimmungen
  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist [Ihr Firmensitz].

Wichtiger Hinweis

Homeva weist ausdrücklich darauf hin, dass das Unternehmen keine Maklertätigkeit im Sinne von § 34c GewO ausübt. Insbesondere vermittelt Homeva keine Kaufverträge mit Dritten und tritt nicht als Vertreter oder Verhandlungsführer des Kunden gegenüber Kaufinteressenten auf.
Die Leistungen von Homeva beschränken sich auf Matching und Beratung zur Maklerauswahl, auf die vertragliche Absicherung durch Verkäuferschutzklauseln sowie auf die Überwachung der Einhaltung dieser Klauseln durch den vermittelten Makler.

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